Natura 2000
Als zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie muss jeder Mitgliedsstaat Gebiete benennen, erhalten und entwickeln, die für gefährdete Arten und Lebensräume wichtig sind. Diese Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) wurden bisher umgangssprachlich als FFH-Gebiete bezeichnet. Inzwischen haben die EU-Mitgliedstaaten knapp ein Fünftel der EU-Landfläche als Natura-2000-Flächen deklariert, insgesamt über 27.000 Gebiete, in Deutschland über 5.000 Gebiete. Dazu zählen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und Europäische Vogelschutzgebiete (Special Protection Area / SPA).
Im UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V gibt es neun Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB). Außerderm sind Teile des Biosphärenreservates als Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) ausgewiesen.
Natura 2000 allgemein | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Natura 2000 allgemein | Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier und Pflanzen (FFH-Richtlinie)