Verhalten im Biosphärenreservat

Wanderung über die Binnendüne Klein Schmölen im UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. © F. Nessler

Wir freuen uns über Ihren Besuch im UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern. Die weite Auenlandschaft ist ideal für alle, die Ruhe suchen und abwechslungsreiche Natur erleben möchten. Zwischen Boizenburg, Lübtheen und Dömitz laden Wander- und Erlebnispfade sowie regionale und überregionale Radwege zu Aktivitäten in der Natur ein. Wasserwanderer finden im Biosphärenreservat auf der Elbe und ihren Nebenflüssen einige Strecken mit zeitlich gestaffelten Befahrensregelungen. Um die Schönheit und den ökologischen Wert der Flusslandschaft Elbe zu erhalten ist ein hohes Maß an Rücksichtnahme erforderlich. Die intakte Natur ist das Kapital des Elbetals.

Bitte beachten Sie die Regeln und unterstützen Sie damit aktiv den Schutz der Pflanzen und Tiere in der Flusslandschaft Elbe!

Paddeln, Floß und Boot fahren

Paddelgruppe auf der Sude im UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. © JAW e.V.
Paddelgruppe auf der Sude

Auf Grund der wertvollen Naturausstattung sind viele Nebenflüsse der Elbe und auch die Uferbereiche des Elbstroms als Pflegezone des Biosphärenreservates ausgewiesen. Hier gelten zum Schutz der besonders wertvollen Lebensräume laut dem  Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz [pdf 0,2 MB] folgende Befahrungsregelungen:

  • Gewässer in der Pflegezone, außer die Bundeswasserstraßen Elbe und die Müritz-Elde-Wasserstraße, dürfen nicht mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen oder Modellen befahren werden.
  • Ganzjährig befahrbar sind die Elbe und die Müritz-Elde-Wasserstraße sowie die Sude zwischen Brömsenberg und Gößlow.
  • Vom 1. März bis zum 30. Juni eines jeden Jahres sind die Fließgewässer, wie z.B. Sude und Löcknitz, nicht befahrbar.
  • Ganzjährig verboten ist das Befahren der Schaale.
  • In der Pflegezone am Ufer anzulegen ist nur an den auf den in den Karten dargestellten Bootsanlegeplätze erlaubt: Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Erholungsbereichen, Gewässerzugängen und Anlegeplätzen für Wasserfahrzeuge in den Pflegezonen des Biosphärenreservates [pdf 1,3 MB].

Angeln

Buhnenfeld an der Elbe bei Niedrigwasser mit Anglern auf einer Buhne. © D. Foitlänger
Buhnenfeld an der Elbe bei Niedrigwasser

Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Bestimmungen des Landesfischereirechts.

Für die Pflegezonen des Biosphärenreservates gelten besondere Regelungen, die gemeinsam mit den Angelverbänden erarbeitet wurden. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den ausgewiesenen Angelruhezonen, den Zugänge zu den Angelplätzen, dem Begehen der Flussufer und zur Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen.

 

Weitere Karten und Satellitenbilder bietet der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. in seinem digitalen Gewässerverzeichnis an.

Fotografieren und Drohnen

Besucher fotografieren und beobachtungen vom Weg aus im UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe.. © D. Foitlänger
Natur erleben ohne zu stören.

Fotografieren

Fotografieren und Filmen Sie am besten immer vom Weg aus, in den Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates unbedingt nur vom Weg aus und ohne Tiere oder die Pflanzenwelt zu stören. Von diesen goldenen Regeln profitieren Natur UND Mensch.

Gehen die Foto- und Filmprojekte über individuelle persönliche Vorhaben in diesem Rahmen hinaus, ist eine Genehmigung erforderlich. Hierzu genügt zunächst eine formlose Anfrage mit Beschreibung des Vorhabens per Email an: poststelle(at)bra-schelb-mvnet.de.  Durch das Biosphärenreservatsamt wird dann geprüft, ob Naturschutz und Filmprojekt sich vereinbaren lassen.

Grundsätztlich ist das Biosphärenreservat keine Spiel-, Musik-, oder Werbefilmkulisse und es dürfen nur Aufnahmen in den Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates gemacht werden, die an anderer Stelle nicht möglich sind und einen Bezug zum Naturschutzanliegen haben. Dabei steht auch hier an erster Stelle, dass Störungen der Tier- und Pflanzenwelt vermieden werden.

Drohne in der Luft © E. Dornblut
Der Einsatz von Drohnen ist über einem Großteil des Schutzgebietes verboten.

Drohnen

Um allen Tieren im Biosphärenreservat die nötige Ruhe zukommen zu lassen und die letzten Rückzugsmöglichkeiten zu erhalten, ist die Nutzung von Flugobjekten, wie Drohnen, Gleitschirmen, Modellfluggeräten oder sonstigen Luftfahrzeugen über einem Großteil des Schutzgebietes verboten. Dies regelt die Lufverkehrsordnung, nachzulesen im  Flyer Drohnenverordnung [pdf 0,4 MB] sowie das Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz (§ 7 Abs. 2 Nr. 16) [pdf 0,2 MB].

Danach ist es nicht erlaubt, Drohnen in den Pflege- und Kernzonen des Biosphärenreservates starten und landen zu lassen. Der Betrieb von Drohnen über europäischen Vogelschutzgebieten und Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach FFH-Richtlinie ist ebenfalls verboten (§ 21b Abs. 1 Nr. 6 der Luftverkehrs-Ordnung). Damit ist die Benutzung von Drohnen auf mehr als 75 % der Fläche des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe M-V unzulässig. Tiere kennen diese Fremdkörper am Himmel nicht. Viele Arten fliehen, verbrauchen wichtige Fettreserven oder verlassen ihre Brutplätze.

Weitere Informationen zur Nutzung von Drohnen finden Sie in der "Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbenannten Fluggeräten"  auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.  www.bmvi.de/drohnen

Feuerwerke

Aufsteigende Feuerwerkskörper mit gleichzeitigen Licht- und Schalleffekten können zu Störungen von Vögeln führen. © D. Foitlänger
Feuerwerke: Für Zuschauer ein tolles Erlebnis - für die Tierwelt oft eine erhebliche Beeinträchtigung.

Feuerwerke erfreuen sich nicht nur zum Jahreswechsel einer großen Beliebtheit, sondern werden immer öfter auch im Jahresverlauf zu privaten Anlässen oder bei Großveranstaltungen durchgeführt.
Die Durchführung von Feuerwerken kann mit erheblichen Beeinträchtigungen der Vogelwelt verbunden sein. Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, als untere Naturschutzbehörde, hat sicherzustellen, dass die europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden.
Um zu gewährleisten, dass ein geplantes Feuerwerk mit den Vorgaben des Naturschutzrechts vereinbar ist, sind Feuerwerke, die nicht zu Silvester geplant werden, beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern  zu beantragen. Dieses beteiligt dann die jeweils zuständige Naturschutzbehörde, im UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V ist das das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe.


Biosphärenreservate sind beliebtete Urlaubs- und Ausflugsziele. Ganz oben auf der Liste der Besuchenden steht ein ungestörtes Naturerlebnis mit spannenden Tierbeobachtungen und erholsamen Ausflügen. In der Kern- und Pflegezone des Biosphärenreservates gelten deshalb bestimmte Verhaltensregeln zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz der Tier- und Pflanzenarten. Entsprechende Hinweisschilder finden Sie auch vor Ort:

Verlassen Sie in den Kern- und Pflegezonen die Wege nicht.


Verhalten Sie sich ruhig und rücksichtsvoll.

Ihre Chance Tiere zu sehen, steigt dadurch!

Bitte leinen Sie Ihren Hund an!
Auch der treuste Vierbeiner wird mal schwach, wenn er Hase, Fuchs oder Reh vor die Nase bekommt. Ersparen Sie den Wildtieren die gefährliche Hetzjagd und ihrem Hund die Gefahr im Wald zu verschwinden.

Hinterlassen Sie keinen Abfall!
Müll ist nicht nur ein unschöner Anblick. Getränkedosen oder Plastik­schnüre können zur tödlichen Falle für Wildtiere werden. Nehmen Sie all das, was Sie mitgebracht haben, wieder mit.

Entnehmen Sie nichts aus der der Natur!

In den Kern- und Pflegezonen unterliegen Pflanzen und Tiere einem besonderen Schutz. Das Sammeln von Pilzen und Beeren ist für den Eigenbedarf in geringen Mengen zulässig soweit die Arten nicht besonders geschützt sind.

Feuer machen ist nicht gestattet!

Campen Sie nur auf ausgewiesenen Campingplätzen!

Das Campen in der freien Natur ist nicht gestattet.

Achtung! Natur heißt auch Gefahr!
In den Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates muss jederzeit mit umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen gerechnet werden. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr (§ 28 Betreten des Waldes, Waldgesetz M-V).

Nutzen Sie keine Drohnen.
Die Lufthoheit gehört im Biosphärenreservat den Vögeln. Es ist verboten, Drohnen in den Pflege- und Kernzonen des Biosphärenreservates starten und landen zu lassen. Vögel und andere Tiere nehmen sie als Bedrohung wahr. Der Betrieb von Drohnen über europäischen Vogelschutzgebieten und Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach FFH-Richtlinie ist ebenfalls verboten.