Europäisches Vogelschutzgebiet

Europäische Vogelschutzgebiete werden auch als SPA (Special protection area) bezeichnet. Mit der Verabschiedung der Vogelschutzrichtlinie haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einschränkung und Kontrolle der Jagd auf Vögel sowie zur Einrichtung von Vogelschutz-Gebieten verpflichtet. Da es beim Schutz von Tierarten vor allem auf den Schutz ihrer Lebensräume ankommt, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, in den Vogelschutzgebieten die Lebensräume seltener oder bedrohter europäischer Vogelarten zu erhalten, wiederherzustellen oder neu zu schaffen.

Singschwäne, die im Elbetal rasten. Einige fliegen gerade auf. © W. Spillner

Gut 75 Prozent des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe M-V sind als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Weite Teile gehören zum über 28.000 Hektar großem Vogelschutzgebiet Mecklenburgisches Elbetal (SPA 40); eine weitere Fläche von über 6.400 Hektar gehört zum Vogelschutzgebiet Lübtheener Heide  (SPA 51). Der Schutzzweck für ein Vogelschutzgebiet wird im Wesentlichen von den Zielarten abgeleitet. Es handelt sich hierbei um Arten, die im Gebiet regelmäßig vorkommen und für die das Schutzgebiet auf Grund spezifischer Lebensraumbedingungen eine im Vergleich zu anderen Gebieten besondere Bedeutung hat. Zu den Zielarten der beiden Vogelschutzgebiete im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V gehören sowohl Brutvögel als auch Zug- und Rastvögel.

Weitere Informationen zu den Voglschutzgebieten im Mecklenburg Vorpommern finden Sie  in der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern  (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) [pdf 3,4 MB]