Europäisches Vogelschutzgebiet
Gut 75 Prozent des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe M-V sind als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Weite Teile gehören zum über 28.000 Hektar großem Vogelschutzgebiet Mecklenburgisches Elbetal (SPA 40); eine weitere Fläche von über 6.400 Hektar gehört zum Vogelschutzgebiet Lübtheener Heide (SPA 51). Der Schutzzweck für ein Vogelschutzgebiet wird im Wesentlichen von den Zielarten abgeleitet. Es handelt sich hierbei um Arten, die im Gebiet regelmäßig vorkommen und für die das Schutzgebiet auf Grund spezifischer Lebensraumbedingungen eine im Vergleich zu anderen Gebieten besondere Bedeutung hat. Zu den Zielarten der beiden Vogelschutzgebiete im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V gehören sowohl Brutvögel als auch Zug- und Rastvögel.
Weitere Informationen zu den Voglschutzgebieten im Mecklenburg Vorpommern finden Sie in der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) [pdf 3,4 MB]