Gesetze und Verordnungen

Schild Pflegezone des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe M-V © D. Foitlänger

Gesetzliche Grundlagen für das UNESCO-Biosphärenreservat


Bis zum Jahresbeginn 2015 war der Bereich des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe M-V als Naturpark Mecklenburgisches Elbetal ausgewiesen. Mit Inkrafttreten vom "Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern" zum 1. Februar 2015 haben sich für das Gebiet und andere Gesetze, Verordnungen und Rechtsvorschriften des Landes einige Änderungen ergeben:

  • Die Verordnungen zum Naturpark Mecklenburgisches Elbetal, zum Landschaftsschutzgebiet Mecklenburgisches Elbetal sowie den darin liegenden zehn bestehenden Naturschutzgebieten wurden aufgehoben.
  • Das Biosphärenreservat wurde entsprechend der internationalen Vorgaben aus dem UNESCO-Programm in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone gegliedert.
  • Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes sind dabei in den Schutzstatus der Entwicklungszone und die Flächen der Naturschutzgebiete in den Schutzstatus der Pflegezonen übergegangen.
  • Die bereits bestehenden Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA) und die nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützten Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) im Rahmen von Natura 2000 bleiben unangetastet bestehen.

Im Folgenden finden Sie die Auflistung der gesetzlichen Bestimmungen im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V.

Das Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern und die Karten können Sie hier einsehen.

Die Allgemeinverfügungen für die Pflegezonen im UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern und die Karten können Sie hier einsehen.

Die Verordnung über die Festsetzung von Kern- und weiteren Pflegezonen im UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern und die Karten können Sie hier einsehen.

Schutzzonen im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V

  • In der Kernzone wird auf jegliche menschliche Nutzung verzichtet. Hier entwickeln sich die Prozesse der Natur weitgehend ungestört – der Mensch ist hier nur Forscher. Die besonders sensible Kernzone besteht aus zwei Teilbereichen: dem ehemaligen Truppenübungsplatz bei Lübtheen (1.440 ha) und dem Vierwald bei Boizenburg (53 ha). Sie umfasst etwas mehr als 3 % der Biosphärenreservatsfläche.
  • Die Pflege- oder Pufferzone soll die Kernzonen gegen äußere Einflüsse abschirmen. Hier werden die durch menschliche Nutzung entstandenen und besonders wertvollen Kulturlandschaften mit ihren einzigartigen Tier- und Pflanzenarten geschützt.
  • Der überwiegende Teil mit knapp 80 % der Gesamtfläche gehört zur Entwicklungszone. Als eigentlicher Wirtschafts- und Erholungsraum sind die Siedlungsbereiche mit eingeschlossen.


Zur interaktiven Übersichtskarte mit den Schutzzonen des Biosphärenreservates

Hintergrund

Das mecklenburgische Elbetal wurde 1997 als Teil des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe zusammen mit Flächen in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein von der UNESCO anerkannt.
2007 wurde es durch das  MAB (Man and Biosphere)-Nationalkomitee der UNESCO intensiv geprüft mit dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für das Fortbestehen der UNESCO-Anerkennung grundsätzlich gegeben seien, aber unter anderem eine landesrechtliche Festsetzung als Biosphärenreservat erfolgen müsse.
Das Gesetzgebungsverfahren wurde 2009 eingeleitet, gefolgt von vielen Abstimmungsprozessen, Diskussionen und Begehrungen in den Region und trat dann am 1. Februar 2015 in Kraft.