Natura 2000

Zur Entwicklung der biologischen Vielfalt in Europa setzte die Europäische Gemeinschaft mit der Verabschiedung der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie wichtige Meilensteine. Mit diesen Richtlinien verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, das Natura 2000-Schutzgebiets-Netz aufzubauen. Von der nordischen Tundra bis zu den Stränden des Mittelmeers, von den Alpengipfeln bis ins Wattenmeer umfasst Natura 2000 die wertvollsten Naturschätze der EU. Mit dem Ziel, sie auch für kommende Generationen zu bewahren.

Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) "Elbtallandschaft und Sudeniederung bei Boizenburg" im UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe in M-V. © S. Teuber

Als zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie muss jeder Mitgliedsstaat Gebiete benennen, erhalten und entwickeln, die für gefährdete Arten und Lebensräume wichtig sind. Diese Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) wurden bisher umgangssprachlich als FFH-Gebiete bezeichnet. Inzwischen haben die EU-Mitgliedstaaten knapp ein Fünftel der EU-Landfläche als Natura-2000-Flächen deklariert, insgesamt über 27.000 Gebiete, in Deutschland über 5.000 Gebiete. Dazu zählen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und Europäische Vogelschutzgebiete (Special Protection Area / SPA).

Im UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V gibt es neun Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB). Außerderm sind Teile des Biosphärenreservates als Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) ausgewiesen.