Angeln im Biosphärenreservat
Das Angeln ist an den meisten Gewässern im Biosphärenreservat gestattet, insbesondere in den Pflegezonen des Biosphärenreservates sind dabei einige Regeln zu beachten.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht für den Fischfang mit der Handangel die Pflicht, den gültigen Fischereischein beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen. Fischereischeinpflicht besteht ab vollendetem 14. Lebensjahr. Jüngere Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines Fischereischeines ist, angeln.
In dem Flyer Angeln in Mecklenburg-Vorpommern vom Fischereischutzverein M-V e.V. erhalten Sie in deutscher, englischer, polnischer und russischer Sprache allgemeinen Informationen zum Angeln in M-V, zu Fischereidokumenten sowie Schutz- und Schonmaßnahmen.
Für Touristen gibt es einen zeitlich befristeten Fischereischein, den sogenannte Touristenfischereischein. Diesen Schein können Sie in zahlreichen Ämtern erhalten, auch in den Ämtern Boizenburg Land, Dömitz-Malliß, Hagenow Land und Zarrentin sowie bei den Städten Boizenburg/Elbe und Lübtheen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Ausgabestellen für Touristenfischereischeine finden Sie beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF).
Wer in Mecklenburg-Vorpommern angeln möchte, braucht außerdem eine Angelerlaubnis (Angelkarte).
Adressen zum Erwerb von Angelkarten bzw. Ausgabestellen für Gastangelkarten
Raum Boizenburg: Sportanglerverein Boizenburg/Elbe e.V.
Raum Dömitz-Maliß: Stadt Dömitz
- Zoo- und Angelfachgeschäft Peters | Hafenzentrum | 19303 Dömitz | Telefon: 038758 24001
- Volker Sielaff | Campingplatz "Am Wiesengrund" | Am Kanal 4 | 19294 Malliß | Telefon: 038750 21060
Gastangelkarten des LAV M-V e.V. online kaufen
Angeln im Biosphärenreservat: Wo ist es möglich?
Gemeinsam mit den Angelverbänden wurde die Allgemeinverfügung zum Angeln in den Pflegezonen des Biosphärenreservates erarbeitet. Auf die wichtigsten Regelungen weisen wir zum Schutz der besonderen Tier- und Pflanzenarten und der biologischen Vielfalt besonders hin:
- Angelruhezonen: Das Angeln ist nur außerhalb der in den Karten festgelegten Abschnitten gestattet.
- Zugang zu den Angelplätzen: Auf sichtbaren Pfaden, oder wenn nicht vorhanden, auf kürzester Strecke vom Parkplatz, der Straße oder dem Weg zum Gewässer. Angelruhezonen dürfen nicht betreten oder durchquert werden.
- Begehen der Flussufer: An Sude, Schaale, Krainke, Rögnitz und Löcknitz von den jeweiligen Zugängen aus. An der Elbe zusätzlich jeweils 300 m links und rechts davon. Die offenen, sandigen Buhnenabschnitte generell bei Niedrigwasser im gesamten Uferbereich.
- Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen: Während des Angelns sind Anglerzelte, Schirmzelte, Überwurfzelte ohne wasserundurchlässigen Boden zeitweise zulässig.
Rechtliche Grundlagen zum Angeln in den Pflegezonen des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe M-V
Das Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern und die Karten können Sie hier einsehen.
Die Allgemeinverfügungen und die Karten
- zum Angeln in den Pflegezonen des Biosphärenreservates
- zur Bestimmung von Erholungsbereichen, Gewässerzugängen und Anlegeplätzen für Wasserfahrzeuge in den Pflegezonen des Biosphärenreservates können Sie hier einsehen.
Die Fangverbote, Schonzeiten und Mindestmaße können Sie der Binnenfischereiverordnung - BiFVO M-V entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf diesen Seiten:
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern