Paddeln, Floß und Boot fahren

Unterwegs mit einem Kanu, Floß oder Boot erhalten Naturfreunde besondere Einblicke in die einzigartige Tier- und Pflanzenwelt des länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. Allerdings gilt es - sowohl auf der Elbe als auch auf einigen ihrer Nebenflüsse - die zeitlich gestaffelten Befahrensregelungen zu beachten. Im mecklenburgischen Teilgebiet gelten die Regelungen für die Pflegezonen des Biosphärenreservates.

Paddeln, Floß und Boot fahren in den Pflegezonen des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe M-V
 

Auf Grund der wertvollen Naturausstattung sind viele Nebenflüsse der Elbe und auch die Uferbereiche des Elbstroms als Pflegezone des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe M-V ausgewiesen. Hier gelten zum Schutz der besonders wertvollen Lebensräume laut dem § 7, Absatz 2, Nr. 5 und 6   Gesetz über das Biosphärenreservat [pdf 0,2 MB] folgende Befahrungsregelungen:

Ausleih- und Mietmöglichkeiten
 

Kajaks und Canadier:

Biber"Jesse"Tours des JAW e.V.  |  Schloßstraße 2  |  19249 Lübtheen OT Jessenitz  |  Telefon: 038855 7840 oder 0172 1799297


Ruderboote, Kanus, Wassertreter, Kajaks, Stand up paddling:

Campingplatz "Am Wiesengrund"  |  Am Kanal 4  |  19294 Malliß  |  Telefon: 038750 21060
 

Floße:

floßerei - Mecklenburger Floßgesellschaft mbH  |  Am Bahnhof 2  |  19294 Malliß  |  Telefon: 038750 154073 oder 0171 5416901

Rechtliche Grundlagen zum Paddeln, Floß und Boot im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V


Das Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern und die Karten können Sie hier einsehen.

Die Allgemeinverfügungen und die Karten zur Bestimmung von Erholungsbereichen, Gewässerzugängen und Anlegeplätzen für Wasserfahrzeuge in den Pflegezonen des Biosphärenreservates können Sie hier einsehen.