Wiederherstellung von Lebensräumen für die Rotbauchunke im Festungsgraben Dömitz
"Uuh – uuh – uuh": Melancholisch klingen im Frühjahr die Paarungsrufe der gerade einmal ca. 5 cm großen Männchen der Rotbauchunke (Bombina bombina). Doch während die Rotbauchunke früher rund um die Festung Dömitz noch wesentlich häufiger zu hören waren, verzeichnet die Unken-Art insbesondere während der letzten 15 bis 20 Jahre einen starken Rückgang. Die Hauptursachen sind vor allem der schlechter gewordene Zustand oder der Verlust von Laichgewässern und die räumliche Isolation der wenigen Vorkommen. Mittlerweile ist der Festungsgraben im mecklenburgischen Teil des Unterlaufs der Elbe das einzige Gewässer, in dem sich die Rotbauchunke regelmäßig fortpflanzt. Da keine Verbindung zwischen dem Dömitzer Festungsgraben und der Elbe oder der Doven Elbe besteht und das Gewässer als ein wichtiges Verbindungsglied zwischen den Unken-Populationen im länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe dient, ist es besonders wichtig, diesen Lebensraum optimal für die Rotbauchunke zu erhalten und zu gestalten. Somit steht auch das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe in der Verantwortung die Rotbauchunken zu schützen. Konkret geschieht dies in Dömitz und fünf anderen Teilgebieten innerhalb der beiden UNESCO-Biosphärenreservate Schaalsee und Flusslandschaft Elbe M-V durch ein Projekt, finanziert durch die Naturschutzförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern.
Durch die zunehmende Verbuschung und Verlandung des Festungsgrabens fehlen der Rotbauchunke die besonnten Flachwasserbereiche mit Wasserpflanzenbewuchs. Deshalb wird die Firma Indorf Forstdienstleistung GmbH aus Dömitz im westlichen Teil des Festungsgrabens etwa 200 t Grüngut und etwa 850 m³ Gewässerschlamm entnehmen. Um eine Beeinträchtigung anderer im Gebiet vorkommender Arten (z. B. Insekten, Brutvögel, Fledermäuse) zu minimieren, sollen etwa 50 % der Vegetationsstrukturen erhalten und die Bauarbeiten vorerst nur im westlichen Teil des Grabens im Laufe des Herbstes durchgeführt werden. Dabei werden die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt und weder die Wasserführung, Form noch die Charakteristik des Grabens verändert.