Managementplanung in Europäischen Vogelschutzgebieten
Die Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung, auch FFH-Gebiete genannt sowie die Europäischen Vogelschutzgebiete bilden gemeinsam das europaweite Netzwerk Natura 2000. Die rechtliche Grundlage für die Errichtung der genannten Gebiete bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, kurz FFH-Richtlinie) sowie die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) der Europäischen Union. Der Zweck der auszuweisenden Gebiete begründet sich im länderübergreifenden Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.
Für die Gebiete des Netzwerkes Natura 2000 sind Bewirtschaftungspläne, auch Managementpläne genannt, zu erstellen. Für die Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) ist die Erarbeitung der Managementpläne abgeschlossen. In einem weiteren Schritt werden in der kommenden Zeit die Managementpläne für die EU Vogelschutzgebiete erstellt.
Der Stand der Bearbeitung der Managementpläne der EU Vogelschutzgebiete wird zu gegebenem Zeitpunkt auf dieser Internetseite eingestellt.