Anzeige erstattet: Entfernung eines Biberdammes

Im Floßgraben bei Dömitz wurde im März 2022 die Zerstörung eines Biberdamms festgestellt.

Der intakte Biberdamm im November 2021. © Biosphärenreservatsamt
Der intakte Biberdamm im November 2021.

Zuvor wurde von Seiten des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe, als untere Naturschutzbehörde, im Dezember 2021 der Teilabtrag dieses Biberdammes genehmigt. Weitere Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Überstauung sollen damit verhindert, gleichzeitig aber auch die Besiedlung des Biberrevieres aufrechterhalten werden.


Bei einer Gebietskontrolle Mitte März 2022 wurde nun festgestellt, dass der Damm vollständig entnommen wurde. Bei dem Damm handelt es sich um einen Burgdamm in unmittelbarer Nähe zur Biberburg. Dieser ist als essentieller Bestandteil der Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Bibers nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt.

Der Biber ist europaweit eine streng geschützte Art und wird in der Roten Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern als gefährdet (Stufe 3) eingestuft. Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe hat deshalb aufgrund des Verstoßes gegen das Naturschutzrecht Anzeige gegen Unbekannt gestellt.


Wir bitten Sie um sachdienliche Hinweise an Telefon: 038851 3020 oder per E-Mail: poststelle(at)bra-schelb.mvnet.de, falls Ihnen Aktivitäten in Bezug auf diese Straftat aufgefallen sind.


Danke für Ihre Unterstützung!  

Durch den Bau von Dämmen stauen Biber das Wasser an, wie in diesem Fall für die Burg. © Biosphärenreservatsamt
Durch den Bau von Dämmen stauen Biber das Wasser an, wie in diesem Fall für die Burg.
Durch den Bau von Dämmen stauen Biber das Wasser an, wie in diesem Fall für die Burg.
Biber am Ufer © O. Ulmer
Biber am Ufer
Biber am Ufer
Nicht genehmigt: Die vollständige Entnahme des Biberdamms. © Biosphärenreservatsamt
Nicht genehmigt: Die vollständige Entnahme des Biberdamms.
Nicht genehmigt: Die vollständige Entnahme des Biberdamms.