Anzeige erstattet: Entfernung eines Biberdammes
Zuvor wurde von Seiten des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe, als untere Naturschutzbehörde, im Dezember 2021 der Teilabtrag dieses Biberdammes genehmigt. Weitere Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Überstauung sollen damit verhindert, gleichzeitig aber auch die Besiedlung des Biberrevieres aufrechterhalten werden.
Bei einer Gebietskontrolle Mitte März 2022 wurde nun festgestellt, dass der Damm vollständig entnommen wurde. Bei dem Damm handelt es sich um einen Burgdamm in unmittelbarer Nähe zur Biberburg. Dieser ist als essentieller Bestandteil der Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Bibers nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt.
Der Biber ist europaweit eine streng geschützte Art und wird in der Roten Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern als gefährdet (Stufe 3) eingestuft. Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe hat deshalb aufgrund des Verstoßes gegen das Naturschutzrecht Anzeige gegen Unbekannt gestellt.
Wir bitten Sie um sachdienliche Hinweise an Telefon: 038851 3020 oder per E-Mail: poststelle(at)bra-schelb.mvnet.de, falls Ihnen Aktivitäten in Bezug auf diese Straftat aufgefallen sind.
Danke für Ihre Unterstützung!