Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen der Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungs- oder Regenerationsfähigkeit der Naturgüter. Meist haben sie auch eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild bzw. die landschaftsgebundene Erholung.

Im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-MV gibt es zurzeit zwei Landschaftsschutzgebiete:

Das 39.150 Hektar große LSG „Mecklenburgisches Elbetal“ wurde durch Verordnung des Landrates Ludwigslust am 21.03.1996 festgesetzt. Das LSG entspricht in seiner Größe in etwa dem Biosphärenreservat, wobei abzüglich der Siedlungen eine Fläche von 37.000 Hektar verbleibt. Die LSG-Verordnung inkl. Übersichtskarte finden Sie hier, ebenso die Übersichtskarten der Anlage zur 10 Änderung der LSG-Verordnung „Mecklenburgisches Elbetal“.

Als Schutzzweck wird u.a. die Erhaltung

  • der naturnahen Talauen der Elbe und ihrer Nebenflüsse mit den ausgedehnten Feuchtgrünländern, Altarmen, Brachen und Weichholzauen sowie
  • des Landschaftsbildes mit den standorttypischen naturnahen Wäldern, Alleen, Baumreihen, Hecken und Kleingewässern genannt.

Nur einen vergleichsweise sehr kleinen Teil des Biosphärenreservates nimmt mit 40 Hektar das seit dem 19.08.2003 und mit insgesamt ca. 1.300 Hektar festgesetzte LSG „Boize“ im nördlichen Bereich von Boizenburg/Elbe ein. Die LSG-Verordnung inkl. Übersichtskarte finden Sie hier.

Der Schutzzweck gilt vor allem der Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung

  • des regionalen und überregionalen Biotopverbundes und des tierökologisch-funktionalen Zusammenhangs, insbesondere zwischen dem Biosphärenreservat Schaalsee und dem Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-MV,
  • der für die Niederungen typischen, zum Teil gefährdeten Biotope wie naturnahe und unverbaute Gewässerabschnitte, Altwässer, Bruchwälder, Feucht- und Nasswiesen, Moore und Sümpfe, Grünlandflächen, Ufergehölze, Hecken und sonstige Feldgehölze,
  • der Lebensräume für viele in ihrem Bestand gefährdete oder geschützte Tier- und Pflanzenarten wie Weißstorch, Wiesenweihe, Bekassine, Eisvogel, Fischotter, Bachneunauge, Rotbauchunke, Kammmolch, Igelsegge, Fadensegge, Schwarzschopfsegge, Spitzblütige Binse, Blutauge, Kuckucks-Lichtnelke, Wasserhahnenfuß, Ranken-Lerchensporn und Acker-Filzkraut.