Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen der Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungs- oder Regenerationsfähigkeit der Naturgüter. Meist haben sie auch eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild bzw. die landschaftsgebundene Erholung.
Im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-MV gibt es zurzeit zwei Landschaftsschutzgebiete:
Das 39.150 Hektar große LSG „Mecklenburgisches Elbetal“ wurde durch Verordnung des Landrates Ludwigslust am 21.03.1996 festgesetzt. Das LSG entspricht in seiner Größe in etwa dem Biosphärenreservat, wobei abzüglich der Siedlungen eine Fläche von 37.000 Hektar verbleibt. Die LSG-Verordnung inkl. Übersichtskarte finden Sie hier, ebenso die Übersichtskarten der Anlage zur 10 Änderung der LSG-Verordnung „Mecklenburgisches Elbetal“.
Als Schutzzweck wird u.a. die Erhaltung
Nur einen vergleichsweise sehr kleinen Teil des Biosphärenreservates nimmt mit 40 Hektar das seit dem 19.08.2003 und mit insgesamt ca. 1.300 Hektar festgesetzte LSG „Boize“ im nördlichen Bereich von Boizenburg/Elbe ein. Die LSG-Verordnung inkl. Übersichtskarte finden Sie hier.
Der Schutzzweck gilt vor allem der Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
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Weitere Informationen über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe finden Sie hier.
Das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (englisch: Man and Biosphere) wurde 1970 von der UNESCO mit dem Ziel ins Leben gerufen, eine ausgewogenen Beziehung zwischen Menschen und der Biosphäre zu fördern. Weitere Informationen können Sie dem PDF zum Thema entnehmen ...