Vogelschutzgebiete werden auch als SPA (Special Protected Area) bezeichnet. Der Schutzzweck für ein SPA wird im wesentlichen von den Zielarten abgeleitet. Es handelt sich hierbei um solche Arten, die im SPA regelmäßig vorkommen und für die das SPA auf Grund spezifischer Lebensraumbedingungen eine im Vergleich zu anderen Gebieten besondere Bedeutung hat.
Der Schutzzweck ist immer artbezogen, so dass die Ausweisung eines SPA im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Schutz bestimmter, ausgewählter Vogelarten steht. Es kann sich hierbei um Brut- oder Rastvogelarten (Zielarten) handeln.
Für die Brutvogelarten besteht der Schutzzweck in der Erhaltung und Optimierung von Bedingungen, die das Brüten insbesondere der Zielarten in größtmöglicher Anzahl innerhalb und zum Teil außerhalb des Gebietes ermöglichen. Für die Rastvogelarten dient der Schutzzweck hauptsächlich der Erhaltung und Optimierung von Bedingungen, die es wandernden Vogelarten ermöglichen, das Gebiet während der jahreszeitlichen Wanderungen in größtmöglicher Anzahl und Ausdehnung zur Nahrungsaufnahme und zum Ruhen zu nutzen.
Fast 70 Prozent des mecklenburgischen Biosphärenreservates sind nach EG-Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesen. Weite Teile gehören zum über 28.000 Hektar großem Vogelschutzgebiet Mecklenburgisches Elbetal (SPA 40), wohingegen nur eine Teilfläche von ca. 355 Hektar zum Vogelschutzgebiet Lübtheener Heide (SPA 51) gehört.
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Weitere Informationen über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe finden Sie hier.
Das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (englisch: Man and Biosphere) wurde 1970 von der UNESCO mit dem Ziel ins Leben gerufen, eine ausgewogenen Beziehung zwischen Menschen und der Biosphäre zu fördern. Weitere Informationen können Sie dem PDF zum Thema entnehmen ...