Europäischer Schutzstatus – FFH-Gebiete

Ein Kranich auf Nahrungssuche im Trebser Moor
Ein Kranich auf Nahrungssuche im Trebser Moor (Bild: E. Steffen)

Die FFH-Gebiete, die aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von jedem Bundesland auszuweisen sind, sollen die wildlebenden Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume sichern und schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung der biologischen Vielfalt, der (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.

Die Sudeaue bei Besitz
Die Sudeaue bei Besitz (Bild: M. Schneider)

Im Biosphärenreservat befinden sich acht FFH-Gebiete, die ca. 11 Prozent der Gesamtfläche einnehmen:

  • Schaaletal mit Zuflüssen und nahegelegenen Wäldern und Mooren,
  • Sude mit Zuflüssen,
  • Elbtallandschaft und Sudeniederung bei Boizenburg,
  • Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier,
  • Die Rense,
  • Rögnitzniederung,
  • Lübtheener Heide und Trebser Moor,
  • Elbtallandschaft und Löcknitzniederung bei Dömitz.

Eine tabellarische Übersicht über die Bedeutung, die FFH-Arten, die Größe und das Management der acht FFH-Gebiete erhalten sie hier.