Die FFH-Gebiete, die aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von jedem Bundesland auszuweisen sind, sollen die wildlebenden Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume sichern und schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung der biologischen Vielfalt, der (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.
Im Biosphärenreservat befinden sich acht FFH-Gebiete, die ca. 11 Prozent der Gesamtfläche einnehmen:
Eine tabellarische Übersicht über die Bedeutung, die FFH-Arten, die Größe und das Management der acht FFH-Gebiete erhalten sie hier.
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Weitere Informationen über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe finden Sie hier.
Das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (englisch: Man and Biosphere) wurde 1970 von der UNESCO mit dem Ziel ins Leben gerufen, eine ausgewogenen Beziehung zwischen Menschen und der Biosphäre zu fördern. Weitere Informationen können Sie dem PDF zum Thema entnehmen ...