
Um dem starken Verlust an heimischen Tier- und Pflanzenarten langfristig entgegen zu wirken, wurde von der Europäischen Gemeinschaft das ökologische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ entwickelt. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, europäische Schutzgebiete nach zwei maßgeblichen EU-Richtlinien des Naturschutzrechtes zu benennen und auszuweisen. Es handelt sich hierbei um
Die durch die Mitgliedsstaaten auf Grundlage dieser Richtlinien zu benennenden und auszuweisenden Europäischen Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete bilden zusammen das kohärente europäische Netz „Natura 2000“. Nach EU-weit einheitlichen Standards werden die besonders schützenswerten Lebensräume der „Natura 2000-Gebiete“ ausgewählt und unter Schutz gestellt. Sie sind auf Grund ihrer Lebensraum- und Artenausstattung sowie ihres Erhaltungszustandes von gesamteuropäischer Bedeutung.
Übrigens: Die Flächen beider Kategorien überlagern sich und überschneiden sich teilweise auch mit den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.
Weitere allgemeine Informationen und Übersichtskarten zu den Schutzgebieten nach europäischem Recht finden Sie beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG).
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Weitere Informationen über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe finden Sie hier.
Das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (englisch: Man and Biosphere) wurde 1970 von der UNESCO mit dem Ziel ins Leben gerufen, eine ausgewogenen Beziehung zwischen Menschen und der Biosphäre zu fördern. Weitere Informationen können Sie dem PDF zum Thema entnehmen ...